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BAUGUTACHTEN – Bauzustandsprüfung
BAUZUSTANDSPRÜFUNG
ab € 1090,-NUTZEN & EINSATZZWECK
Gutachtenerstellung gemäß des §37(4) WEG-Wohnungseigentumsgesetzes über den Bauzustand der allgemeinen Teile des Hauses (z.B. Gänge und allgemein zugängliche Räume wie Fahrradabstellräum, Müllraum, Waschküche, etc.) und über in absehbarer Zeit notwendig werdende Erhaltungsarbeiten durch einen neutralen Sachverständigen, verlässlich und schnell.
Gemäß §37(4) WEG-Wohnungseigentumsgesetz ist vor oder mit der Zusage der Einräumung des Wohnungseigentums an Teilen eines Hauses, dessen Baubewilligung zum Zeitpunkt der Zusage älter als 20 Jahre ist, ein Gutachten über den Bauzustand der allgemeinen Teile des Hauses, insbesondere über in absehbarer Zeit notwendig werdende Erhaltungsarbeiten, vorzulegen. Das Gutachten darf zum Zeitpunkt der Zusage nicht älter als 1 Jahr sein.
INHALT
- Ermittlung des Bauzustands der allgemeinen Teile des Hauses anhand des Lokalaugenscheins und der vorhandenen Unterlagen.
- Ein Baugutachten bewertet in der Regel einen Bauzustand. Es werden Fakten ermittelt, und die gutachterliche Stellungnahme des Baugutachters gibt Auskunft darüber, ob eine Konstruktion einwandfrei und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend ausgeführt wurde.
- Darauf folgt die Erstellung eines formalen Zustandsberichtes der alle Fakten des Gebäudes erfasst. Bei eventuell vorhandenen Mängeln und in absehbarer Zeit notwendigen Erhaltungsarbeiten wird ein weiteres Gutachten nach Augenschein erstellt um die eventuell entstehenden Kosten einzuschätzen.
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