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IMMOBILIENBEWERTUNG – Steuergutachten
GUTACHTEN für steuerliche Zwecke
ab € 1890,-NUTZEN & EINSATZZWECK
Es wird der Verkehrswert einer Immobilie für das Finanzamt zur Ermittlung der Immobilienertragssteuer, der Grunderwerbssteuern, der Grundbucheintragungsgebühren o.ä. benötigt.
Für Erwerber und Eigentümer von Immobilien, die gegenüber der Finanzbehörden den Verkehrswert nachweisen müssen.
INHALT
Ermittlung der fiktiven Anschaffungskosten, Restnutzungsdauer und Aufteilung von Grund- und Bodenwert einer Liegenschaft, anhand eines Lokalaugenscheins und der von den Auftraggebern vorgelegten Unterlagen.
Erstellung eines Gutachtens nach Augenschein und Angaben der Auftraggeber mit den wichtigsten Fakten.
Erstellung eines aktuellen Grundbuchauszugs.
Keine Prüfung und Beschaffung von Bauakten und Grundbuchurkunden, keine Detailprüfung von sonstigen, die Liegenschaft betreffenden Einflüssen wie z.B. besondere Bebauungseinschränkungen, Gefahrenzonen, Bodenkontaminierung, Lärmimmissionen
EINSCHRÄNKUNGEN
Für innerfamiliäre Wertaufteilung und Gütertrennung und sowie für Gerichte nicht geeignet.
FALLBEISPIEL
Sie benötigen ein Steuer-Gutachten zur Vorlage beim Finanzamt um eine eventuelle Steuerbelastung zu verringern.
UNSERE GUTACHTEN-TYPEN
Sind auf Ihre Anforderungen und Ihre aktuelle Lebenssituationen zugeschnitten und Sie sparen Zeit und Geld!

Das Gutachten für steuerliche Zwecke.
Immer größere Bedeutung kommt dem Verkehrswert (Marktwert) bzw. den fiktiven Anschaffungskosten und die korrekte Aufteilung von Gebäude und Bodenwert auch im steuerrechtlichen Bereich zu.
Gutachtenerstellung zur Vorlage beim Finanzamt zur Ermittlung von:
- Fiktiven Anschaffungskosten
- Restnutzungsdauer
- Wertaufteilung (Gebäude- und Bodenwert)
VEREINBAREN SIE NOCH HEUTE IHR KOSTENLOSES BERATUNGSGESPRÄCH UNTER 02236 389 272 10
Tel: +43 (0) 2236 389 272 10 | Mail: office@hauswert.at
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