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BAUGUTACHTEN

BAUGUTACHTEN – Nutzwertgutachten

NUTZEN & EINSATZZWECK

Ein Nutzwertgutachten wird zur Parifizierung benötigt und dient zur Errichtung von Wohnungseigentum. Es ist die Grundlage zur Eintragung der Eigentumsanteile der einzelnen Miteigentümer (z.B. eines Wohnhauses) im Grundbuch.

Das Nutzwertgutachten als Grundlage für:
• die Grundbuchseintragung der Eigentumsanteile (Mindestanteile = Nutzwertanteile)
• das Stimmrecht bei Entscheidungen der Wohnungseigentümergemeinschaft (Verwaltung, etc.)
• die Aufteilung der Instandhaltungs- bzw. Betriebskosten einer Liegenschaft

INHALT

  • Aufstellung und Auflistung von vorhanden Räumlichkeiten und sonstigen selbständigen Räumen, wie z.B. Lokal, Büro oder Hobbyraum, mit Angaben der Größe und bestehender Widmung.
  • Festlegung der einzelnen Richtnutzwerte für Räume und Zubehörteile wie z.B. Gang, WC, Parteienkeller,
  • Ermittlung der Zu- und Abschläge
  • Berechnung der Nutzwerte der Wohnungseigentumsobjekte.
  • Zusammenfassung von Gesamtnutzwert und Einzelnutzwerte

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